Blauzunge - Tierhaltererklärungen
Seit dem 15.11.2023 ist die Verbringung von Rindern aus „nicht blauzungen-freien-Gebieten“ in „blauzungen-freie-Gebiete“ Deutschlands wieder möglich. Hierzu müssen die Tiere mindestens 14 Tage vor der Verbringung mit einem zugelassenen Insektizid oder Repellent zum Schutz vor Vektorangriffen (Mückenangriffen) geschützt und mittels eines PCR-Tests mit negativem Ergebnis auf Blauzungenvirus untersucht worden sein. Die entsprechende Blutprobe darf frühestens 14 Tage nach erfolgter Insektizid-/ Repellentbehandlung und frühestes 14 Tage vor der Verbringung entnommen worden sein. Die Tiere müssen von eine Tierhaltererklärung zur erfolgten Insektizid- / Repellentbehandlung begleitet werden.
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Die gleiche Tierhaltererklärung ist für die Verbringung von Rindern in verschiedene Staaten im europäischen Ausland erforderlich.
Für Rückfragen stehen Ihnen das RUW-Vermarktungsteam zur Verfügung.