Zwergwuchs beim Fleckvieh

Allgemeine News

Prominenter Überträger ist der aktuell sehr stark eingesetzte Bulle WILLE 426617. Da in Deutschland bei über 20.000 Geburten von WILLE-Kälbern nur einmal ein extrem kleines Kalb aufgefallen ist, kann davon ausgegangen werden, dass dieses Gen in der deutschen Fleckviehpopulation sehr wenig verbreitet ist und damit sogar beim Einsatz des Bullen WILLE nicht mit zwergwüchsigen Kälbern zu rechnen ist. Trotzdem wird das Gen von WILLE an die Hälfte seiner Nachkommen weitergegeben.   Zurzeit liegt ein noch kein aussagekräftiger Gentest vor, mit dem auch weibliche Nachkommen von WILLE untersucht werden können. Aktuell steht ein Haplotypentest zur Verfügung, mit dem die Söhne von WILLE untersucht wurden. Der BVN wird alle Söhne von WILLE untersuchen und nur solche in den Testeinsatz bringen, die auf Grund dieses Haplotypentests nicht Träger des Genes für Zwergwuchs sind. Die bereits eingestellten Bullen, die das Gen tragen, werden nicht in der Besamung eingesetzt.   Falls Sie weiter WILLE in der Besamung einsetzen, sollten sie Anpaarungen auf Kühe vermeiden, die einen Anlagenträger im Pedigree haben. Neben den im Merkblatt genann- ten älteren Bullen waren dies beim BVN in jüngerer Vergangenheit der Hupsol-Sohn OMEGA 605887 und der Leo-Sohn LEGO 605516. Beide Bullen haben beim BVN einen Teil ihres Testeinsatzes durchgeführt.   Die ASR wird in den nächsten Tagen Vorschläge erarbeiten, wie mit diesem neuen Erbfehler in der praktischen Zucht umgegangen werden soll. Die Auswirkungen scheinen aber nicht so weitreichend zu sein wie bei der Arachnomelie, da die Kühe üblicherweise bei der Kalbung keine Probleme aufweisen und direkte ökonomische Schäden nur dann auftreten, wenn zwergwüchsige Kälber geboren werden, was zurzeit sehr selten der Fall sein dürfte. Dennoch es für züchterische Arbeit sehr wichtig, eine unkontrollierte Ausbreitung des Gens in der Fleckviehpopulation zu verhindern.
Offizielle Kurzinformation der Zuchtdata, der AGöF und der ASR  (pdf-Datei)  

 

Quelle: Mitteilung des BVN (Dr. J. Aumann) vom 26.06.2013