Alle Beschicker im RUW-Gebiet können ihre Tier zu den Zuchtviehauktionen in Hamm und Bitburg zum Verkauf anmelden (auch aus dem Gefährdungsgebiet > 20 km-Zone). Die anschließende Verbringung im gesamten Blauzungenrestriktionsgebiet (150 km-Zone) ist ohne Probleme möglich.
Alle Tiere, die in Hamm bzw. in Bitburg aufgetrieben werden, sind zuvor mit einem geeigneten und zugelassenen Insektizid behandelt worden. Zusätzlich liegt zu jedem Verkaufsrind ein amtlich negatives Blutuntersuchungsergebnis für die Blauzungenkrankheit vor.
Nutzen Sie somit die Chance trotz der Blauzungenkrankheit Ihren Bestand mit Qualitätstieren aus Hamm und Bitburg erfolgreich zu ergänzen.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an unter Tel.: 0251 9288-225 bzw. -226 für Hamm oder Tel.: 06569 9690-15 bzw. -22 für Bitburg!
Die Versteigerungen beginnen wie gewohnt um 10:00 Uhr in Hamm bzw. um 11.00 Uhr in Bitburg mit den Bullen, anschließend werden die Färsen, Jungrinder und Kälber/Fresser verkauft.
Geänderte Blauzungen-Gebietskulisse:
Nordrhein-Westfalen
Ab dem 24.10 wird das gesamte Landesgebiet von Nordrhein-Westfalen zum Gefährdungsgebiet (20 km-Zone) erklärt.
In den Nachbarstaaten Belgien, Niederlande, Luxemburg und Frankreich ist ebenfalls die Blauzungenkrankheit ausgebrochen. Auch in diesen Ländern erfolgte die Einrichtung von Gefährdungsgebiet und Beobachtungsgebiet.
Quelle: www.munlv.nrw.de
Rheinland-Pfalz:
Folgende Gebiete werden zur 20-km Zone erklärt:
Die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Daun, Mayen-Koblenz, Neuwied undder Westerwaldkreis sowie die kreisfreie Stadt Koblenz.
Im Landkreis Bitburg-Prüm die Verbandsgemeinden Arzfeld, Kyllburg und Prüm, aus der Verbandsgemeinde Bitburg-Land die Ortsgemeinden Bickendorf, Biersdorf am See, Echtershausen, Ehlenz, Fließem, Hamm, Heilenbach, Ließem, Nattenheim, Niederweiler, Oberweiler, Schleid, Seffern, Sefferweich und Wiersdorf.
Im Landkreis Bernkastel-Wittlich aus der Verbandsgemeinde Manderscheid die Ortsgemeinden Bettenfeld, Dierfeld, Eckfeld, Eisenschmitt, Meerfeld, Niederscheidweiler, Oberscheidweiler, Schwarzenborn, Wallscheid und die Stadt Manderscheid sowie aus der Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf die Ortsgemeinde Hontheim.
Im Landkreis Cochem-Zell die Verbandsgemeinden Cochem-Land, Kaisersesch, Ulmen und aus der Verbandsgemeinde Treis-Karden die Ortsgemeinden Binningen, Brieden, Brohl, Dünfus, Forst, Kail, Möntenich, Moselkern, Müden, Pommern, Roes und Treis-Karden sowie die Stadt Cochem.
Im Rhein-Hunsrück-Kreis die Verbandsgemeinde Emmelshausen, sowie die Städte Boppard und St. Goar.
Im Rhein-Lahn-Kreis die Verbandsgemeinden Bad Ems, Braubach, Nassau und aus der Verbandsgemeinde Loreley die Ortsgemeinden Dahlheim, Kestert, Lykershausen, Prath, Weyer und Stadt Sankt Goarshausen und aus der Verbandsgemeinde Nasstätten, die Ortsgemeinden Berg, Ehr, Eschbach, Gemmerich, Hainau, Himmighofen, Kehlbach, Marienfels, Niederbachheim, Oberbachheim und Winterwerb sowie die Stadt Lahnstein
Quelle: www.lua.rlp.de
Saarland
Das Restriktionsgebiet (150 km-Zone) umfasst auch das gesamte saarländische Landesgebiet.