Vereinbarung zur Eindämmung der BHV-1

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Neuer Leitfaden und Frühwarnsystem zur Eindämmung der BHV-1-Infektion

  • RUW eG
    © Christine Maßfeller

Im Regierungsbezirk Düsseldorf und im Kreis Borken ist es in den letzten Monaten zu vermehrten Infektionen mit BHV1 (Rinderherpes) gekommen. Die zeitgleich festgestellten Ausbrüche führten im Rahmen der erforderlichen Tierseuchenbekämpfung regelmäßig zu kompletten Bestandsräumungen, die für die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter sowie die weiteren Beteiligten wie amtliche und bestandbetreuende Tierärztinnen und Tierärzte eine enorme Belastung darstellen. Gleichzeitig droht der Region oder sogar ganz NRW der Verlust des BHV1-Freiheitsstatus, sofern sich das Seuchengeschehen nicht schnellstmöglich eindämmen lassen sollte.

Zur Eindämmung des Seuchengeschehens wurde vom Landwirtschaftsministerium, der Tierärzteschaft und den rinderhaltenden Betrieben ein verbindlich anzuwendender Leitfaden entwickelt. Neben der Beachtung von zusätzlichen Biosicherheitsmaßnahmen wurde ein engmaschiges Frühwarnsystem vereinbart, damit ein eventueller Viruseintrag in die Betriebe möglichst frühzeitig erkannt wird.

Die Regelungen umfassen im Wesentlichen die folgenden Punkte und gelten zunächst bis zum 30.06.2023:

  • In Milchvieh haltenden Betrieben erfolgt eine monatliche serologische Untersuchung von Sammelmilchproben/Tankmilchproben, die am einfachsten im Rahmen der regelmäßigen Milchleistungsprüfung durchgeführt werden kann.
  • Alle Zuchtrinder mit einem Lebensalter von über 6 Monaten müssen innerhalb von 14 Tagen vor dem Verkauf blutserologisch untersucht werden. Das Gleiche gilt für den Zukauf von über 6 Monate alten Zuchtrindern in einen Betrieb in der genannten Region.
  • Ebenso müssen alle über 6 Monate alten Zuchtrinder, die zwischen zwei verschiedenen epidemiologischen Einheiten wechseln, innerhalb von 14 Tage vor der Verbringung blutserologisch untersucht werden.
  • Die Nutzung von betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung für alle Personen, die die Stallungen betreten, die Dokumentation der Betriebsbesuchen sowie die Reinigung und Desinfektion von gemeinsam genutzten Gerätschaften und Maschinen inklusiv der entsprechenden Dokumentation sind zu beachten.
  • Weidekontakte zu Rindern aus anderen Beständen sollten möglichst vermieden werden, insbesondere im grenznahen Gebiet zu den Niederlanden
  • An fieberhaften Atemwegserkrankungen erkrankte Tier sind umgehend getrennt von den gesunden Tieren unterzubringen und zu versorgen.

Die exakten Formulierungen der Vereinbarung finden sie hier als PDF-Datei:

 

Aus Sicht der Rinder-Union West eG stellt die getroffene Vereinbarung die einzige Möglichkeit dar, um gravierende Nachteile beim Handel mit Zucht- und Nutzrindern zu vermeiden, welche bei einem Verlust des BHV1-Freiheits-Status drohen würden.

Für die Nutzung von betriebseigener Schutzkleidung und zur Reinigung und Desinfektion bietet unser Partner die GFS-Top-Animal-Service GmbH geeignete Produkte an.  

     

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