SRV wird Besamungseinsatz von acht Bullen untersagt

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Die offizielle Pressemitteilung der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft lautet:

"Im Ergebnis amtlicher Kontrollen hat die Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft die Zuchtwertfeststellung für acht Bullen zurückgenommen. Es handelt sich um die Bullen Jango, Jonk, Maidal, Brester, Jesco, Decent, Marius und Elroy. Für sechs davon lag eine Besamungserlaubnis vor, die ebenfalls zurückgenommen wurde. Hierbei handelt es sich um die Bullen Jango, Jonk, Maidal, Brester, Decent und Marius. Im Ergebnis der Kontrollen muss davon ausgegangen werden, dass der Sächsische Rinderzuchtverband e. G. (SRV) die Abstammungsdaten der Töchter der Zuchtbullen gezielt verändert hat. Das für die bundesweite Zuchtwertschätzung beauftragte Rechenzentrum VIT (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w. V.) in Verden unterrichtete am 23. Juni 2006 erstmalig die Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft, die für die Zuchtwertfeststellung in Sachsen zuständig ist, über geänderte Abstammungsdaten von Töchtern der Testbullen. Diesen Testbullentöchtern hat der SRV statt des tatsächlichen Vaters, andere Väter oder die Anmerkung „Vater unbekannt“ zugewiesen. Die Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft überprüfte daraufhin noch lebende Töchter, bei denen Datenänderungen festgestellt wurden, auf ihre Abstammung. Bei Betriebsbesuchen haben Mitarbeiter der Landesanstalt Gewebeproben der Töchter zur DNA-Analyse genommen und die Besamungsunterlagen der Mütter geprüft. Im Ergebnis muss festgestellt werden, dass die Änderungen überwiegend nicht nachvollziehbar sind und die Daten sich daher nicht für eine Zuchtwertfeststellung eignen. Der SRV wurde durch die Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft aufgefordert, die durchgeführten Änderungen rückgängig zu machen und den Nachweis über die erfolgte Datenkorrektur zu erbringen.   Wegen des Verdachts des Betruges hat die Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Die Anzeige wird bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Meißen bearbeitet."     (Pressemitteilung der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft, AZ 06-0223.30/21 vom 15.09.2006, Frau B. Seeber)