RUW-Färsenschau abgesagt

Allgemeine News

Die RUW hat sich aufgrund der besonderen veterinärhygienischen Rahmenbedingungen bezüglich BHV1 in der Region Nordrhein zu diesem Schritt entschieden.   Für das Gebiet des Regierungsbezirks Köln liegt bezüglich der BHV1-Regelung der Antrag auf Anerkennung als Artikel 10-Gebiet vor. Für die Beschicker aus dem schon BHV1-freien Gebieten der RUW stünde vor Rückkehr ihrer Tiere in die Heimatställe eine vierwöchige Quarantäne an. Daher ist das angemeldete Kontingent an potenziellen Schautieren so knapp bemessen, dass bei normaler Auswahlquote voraussichtlich nur ein geringer Auftrieb zustande kommt.   Diese Situation in Zusammenhang mit der Möglichkeit, dass der Regierungsbezirk Köln kurzfristig zum Artikel 10-Gebiet erklärt werden könnte, hat die Verantwortlichen der RUW dazu veranlasst, die diesjährige Färsenschau in Krefeld abzusagen.