RUW erstmalig nicht mit Zuchtrindern bei der DHV-Eliteautkion vertreten
Diese Entscheidung wurde unmittelbar vor der endgültigen Zusammenstellung der RUW-Verkaufstiere getroffen, nachdem bereits die Besichtigung in den möglichen Verkaufsbetrieben statt gefunden hat.
Da seit dem 24. Oktober das gesamte Landesgebiet von Nordrhein-Westfalen zum Gefährdungsgebiet (20 km-Zone) erklärt wurde, weite Teile von Rheinland-Pfalz in diese Kategorie eingestuft wurden und Rinder aus dem Gefärdungsgebiet in Verden nicht zugelassen sind, sieht sich die RUW nicht im Stande, ein sinnvolles RUW-Verkaufskontingent für diese Top-Auktion zusammen zu stellen.
Neben der zweifelhaften Imagewirkung eines RUW-Kleinstkontingents aus den Restriktionsgebieten stellt der Transport durch das Gefährdungsgebiet nach Verden eine zusätzliche große Hürde dar. Zudem sollte diese Maßnahme auch als eine Solidaritätsbekundung unter den RUW-Züchtern betrachtet werden, die ohnehin derzeit unter den Auswirkungen der Blauzungenkrankheit zu leiden haben.