Dadurch ergeben sich keine Nachteile für Sie als Mitglieder der RUW bei dieser Form der Rindervermarktung. Melden Sie somit auch weiterhin Ihre niederträchtigen (2 – 4 Monate tragend) Rinder bei den zuständigen Regionalzentren an.
Ausgenommen von dieser Vermarktungsmöglichkeit sind nach wie vor die Betriebe, die innerhalb der 20 km-Zone für die Blauzungenkrankheit liegen.