Die Betriebe im Blauzungensperrgebiet müssen für Kälber, die das Gebiet verlassen sollen, eine Untersuchung auf Blauzungenkrankheit beantragen und ein entsprechendes Ergebnis vorlegen.
Neben den Kosten für die Untersuchung fallen für die Betriebe auch immer wieder Kosten für die Antragserstellung an. Diese Kosten sind häufig zu vermeiden, wenn man einen maschinenlesbaren Untersuchungsantrag direkt dem Tierarzt bei der Probeentnahme zur Verfügung stellt.
Eine Anleitung, wie ein maschinenlesbarer Antrag direkt aus HIT generiert werden kann,
befindet sich hinter diesem Link

