Keine Rinderpässe mehr?

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Die Vorschläge sehen unter anderem vor, dass die Landwirte spürbar von Auskunfts- und Berichtspflichten bei der Viehzählung und der Agrarstatistik entlastet werden. Dazu zählt auch, dass im Falle der gesetzlichen Umsetzung dieser Vorschläge der Lenkungsgruppe, keine Rinderpässe mehr erforderlich wären. Auch die Meldepflicht laut Viehverkehrsordnung soll in Fällen der kurzfristigen Verbringung von Rinden auf den Flächen eines anderen Bewirtschafters nicht mehr erforderlich sein.

Daneben soll nach Aussagen der Lenkungsgruppe auch der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit entfallen, wenn Tiere nur mit einer Ohrmarke gekennzeichnet werden sollten. Auch die Vorschrift, dass Rinder bei Verlust einer Ohrmarke nachgekennzeichnet werden müssen, soll gelockert werden.