Feststellung der Blauzungenkrankheit (BTV-8) in Rheinland-Pfalz

Allgemeine News

Auswirkungen auch auf Nordrhein-Westfalen!

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Im Landkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz wurde der Erreger der Blauzungenkrankheit (Serotyp BTV-8) durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Der Ausbruch gilt damit offiziell als festgestellt.

Es wurde eine Restriktionszone mit einem Radius von mindestens 150 Kilometern um den Ausbruchsort eingerichtet. Diese Zone umfasst auf nordrhein-westfälischem Gebiet nahezu den gesamten Regierungsbezirk Köln sowie südliche Bereiche des Regierungsbezirks Düsseldorf.

 

Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVE) stellt eine interaktive Karte für Nordrhein-Westfalen bereit. Hier können Tierhalterinnen, Tierhalter und alle weiteren Beteiligten im Detail prüfen, ob ihr Standort innerhalb der Restriktionszone liegt.


Die Karte zum Restriktionsgebiet finden Sie unter folgendem Link:

Interaktive Karte Restriktionsgebiet BTV-8
 

   

Wichtige Hinweise für Tierhaltende

Für empfängliche Tiere (insbesondere Wiederkäuer) aus der Restriktionszone gelten zusätzliche Verbringungsauflagen im Zusammenhang mit BTV-8.

Die aktuell gültigen Verbringungsbedingungen sind in den Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/689 und im Fall spezifischer Bedingungen einzelner Mitgliedstaaten unter folgendem Link finden:

Verbringungsbedingungen (EU-Verordnung)

 


Wir empfehlen allen Beteiligten dringend, sich rechtzeitig vor dem Transport von Tieren – insbesondere bei Verbringungen in andere Mitgliedstaaten – über die aktuell gültigen Bedingungen zu informieren.

 

Bei konkreten Fragen zur aktuellen BTV-8-Situation wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Veterinäramt.

 

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat IV.7 -<u1:p></u1:p> Tierseuchenbekämpfung, Tierseuchenprävention

 

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