Im Landkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz wurde der Erreger der Blauzungenkrankheit (Serotyp BTV-8) durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Der Ausbruch gilt damit offiziell als festgestellt.
Es wurde eine Restriktionszone mit einem Radius von mindestens 150 Kilometern um den Ausbruchsort eingerichtet. Diese Zone umfasst auf nordrhein-westfälischem Gebiet nahezu den gesamten Regierungsbezirk Köln sowie südliche Bereiche des Regierungsbezirks Düsseldorf.
Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVE) stellt eine interaktive Karte für Nordrhein-Westfalen bereit. Hier können Tierhalterinnen, Tierhalter und alle weiteren Beteiligten im Detail prüfen, ob ihr Standort innerhalb der Restriktionszone liegt.
Die Karte zum Restriktionsgebiet finden Sie unter folgendem Link:
Interaktive Karte Restriktionsgebiet BTV-8
Wichtige Hinweise für Tierhaltende
Für empfängliche Tiere (insbesondere Wiederkäuer) aus der Restriktionszone gelten zusätzliche Verbringungsauflagen im Zusammenhang mit BTV-8.
Die aktuell gültigen Verbringungsbedingungen sind in den Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/689 und im Fall spezifischer Bedingungen einzelner Mitgliedstaaten unter folgendem Link finden:
Verbringungsbedingungen (EU-Verordnung)
Wir empfehlen allen Beteiligten dringend, sich rechtzeitig vor dem Transport von Tieren – insbesondere bei Verbringungen in andere Mitgliedstaaten – über die aktuell gültigen Bedingungen zu informieren.
Bei konkreten Fragen zur aktuellen BTV-8-Situation wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Veterinäramt.
Quelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat IV.7 -<u1:p></u1:p> Tierseuchenbekämpfung, Tierseuchenprävention


