In der Region Aachen wurde der Erreger der Blauzungenkrankheit (Serotyp BTV-8) durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Der Ausbruch gilt damit offiziell als festgestellt.
Somit vergrößert sich aufgrund des Ausbruchs die in NRW bereits bestehende BTV-8-Zone (150 km-Radius um den Ausbruch im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz).
Hinweise zu den Verbringungsregelungen und ggf. erforderliche Vordrucke für Tierhaltererklärungen etc. finden Sie auf der Homepage des LAVE:
https://www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit
Die Internetseite des LAVE wird außerdem, den Ausbruch in der Städteregion Aachen betreffend, zeitnah aktualisiert werden.
Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVE) stellt eine interaktive Karte für Nordrhein-Westfalen bereit. Hier können Tierhalterinnen, Tierhalter und alle weiteren Beteiligten im Detail prüfen, ob ihr Standort innerhalb der Restriktionszone liegt.
Die Karte zum Restriktionsgebiet finden Sie unter folgendem Link:
Interaktive Karte Restriktionsgebiet BTV-8
Wichtige Hinweise für Tierhaltende
Für empfängliche Tiere (insbesondere Wiederkäuer) aus der Restriktionszone gelten zusätzliche Verbringungsauflagen im Zusammenhang mit BTV-8.
Die aktuell gültigen Verbringungsbedingungen sind in den Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/689 und im Fall spezifischer Bedingungen einzelner Mitgliedstaaten unter folgendem Link finden:
Verbringungsbedingungen (EU-Verordnung)
Wir empfehlen allen Beteiligten dringend, sich rechtzeitig vor dem Transport von Tieren – insbesondere bei Verbringungen in andere Mitgliedstaaten – über die aktuell gültigen Bedingungen zu informieren.
Bei konkreten Fragen zur aktuellen BTV-8-Situation wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Veterinäramt.
Quelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, - Referat IV.7 - Tierseuchenbekämpfung, Tierseuchenprävention

