Der Bestand liegt in der Nähe zur nordrhein-westfälischen
Grenze und befindet sich bereits im 20-km-Gefährdungsgebiet.
Innerhalb dieser 20-km-Zone stehen alle Betriebe unter behördlicher Beobachtung. Tiertransporte sind nur mit einer Genehmigung des Veterinäramts möglich.
Die Gebeitsanpassung des 20-km-Radius erfolgt durch die tierseuchenrechtliche
Anordnung des Landesuntersuchungsamtes.
Zum Gefährdungsgebiet werden zusätzlich erklärt:
- Landkreis Neuwied: Verbandsgemeinden Puderbach und Dierdordie
- Westerwaldkreis: Verbandsgemeinden Marienberg und Selters
Laut dem rheinlandpfälzischen Ministerium sind in Deutschland bisher 114 Fälle von Blauzungenkrankheit bei Rindern und Schafen aufgetreten.