Blauzunge in Deutschland – Impfung sichert Marktzugang

Allgemeine News

Seit Mitte dieser Woche ist es bestätigt. Im Landkreis Rastatt im nördlichen Baden-Württemberg ist die Blauzungenkrankheit in einem rinderhaltenden Betrieb festgestellt worden. Die zuständigen Veterinärbehörden haben daraufhin ein Sperrgebiet eingerichtet, das die Länder Baden-Württemberg und Saarland komplett und die südlichen Landkreise der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen umfasst. Für Betriebe im Sperrgebiet ist eine Verbringung von Rindern nur noch unter Auflagen möglich.

Kurz gesagt: Die Verbringung von Zucht- und Nutzrindern ist nur möglich, wenn die Tiere ordnungsgemäß gegen die Blauzungenkrankheit geimpft worden sind. Somit ist die Impfung für alle vermarktenden Betriebe innerhalb des Sperrgebietes unausweichlich.

Es ist zu befürchten, dass durch ein intensiviertes Monitoring weitere Fälle entdeckt werden und die Restriktionsgebiete unter Umständen nach Norden ausgedehnt werden. Daher ist auch für alle weiteren Betriebe, die von dem Sperrgebiet bisher nicht betroffen sind und die regelmäßig Tiere über die Auktionen oder die Ab-Stall- und Exportvermarktung verkaufen, eine konsequente Impfung gegen die Blauzungenkrankheit zu empfehlen, da nur so der Marktzugang in Blauzungen-freie Gebiet bzw. Länder gesichert werden kann.

AKTUELLES SPERRGEBIET

 

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