28. Highlight Sale

4 AUSZUG AUS DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR AUKTIONEN Durchführung der Auktion: RINDER-UNION WEST eG, Münster Leitung: Heinrich Buxtrup, Dr. Jürgen Hartmann, Klemens Oechtering Veterinäraufsicht: Dr. Tobias Kirschner, T +49 2303 271339 Die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Auktionen liegen im Auktionsbüro zur Einsicht aus. 1. Die RUW verkauft die aufgeführten Tiere im eigenen Namen oder in Kommission. 2. Jeder Auktionsteilnehmer unterwirft sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Auktionen. 3. Zugelassen sind nur Tiere aus amtlich tbc- und bruc.-freien sowie leukoseunverdächtigen Rinderbeständen. Alle Auktionstiere wurden serologisch mit negativem Ergebnis auf BHV-1 untersucht. 4. Alle zur Auktion aufgetriebenen Tiere sind virologisch negativ auf MD/BVD untersucht. 5. Bekannte wertmindernde Mängel werden vom Auktionator angesagt oder stehen im Update. 6. Unvollständige Katalogangaben werden angesagt. Bei weiblichen Zuchtkälbern haftet der Verkäufer bis zum Alter des Tieres von 2 Jahren, dass sie nicht aus einer ungleichgeschlechtlichen Zwillings- trächtigkeit stammen und keine Zwitter sind. 7. Der Verkäufer leistet Gewähr für die Richtigkeit aller Katalogangaben mit einer Frist von 6 Wochen. Die Sicherung der elterlichen Abstammung durch DNA-Typisierung bei ET-Nachkommen ist erfolgt. 8. Bei Doppelgebot und Streitigkeiten entscheidet die Auktionsleitung. 9. Vom Käufer zu zahlender Rechnungsbetrag: Zuschlagspreis + 6,0 % Provision + MwSt. + Versicherungsprämie (zzgl. gesetzl. Versiche- rungssteuer). Die Auktionsgebühr entsteht unabhängig davon, ob die RUW für eigene Rechnung (Eigengeschäft) oder für fremde Rechnung (Kommissionsgeschäft) tätig wird. Die Bezahlung des Rechnungsbe- trages hat sofort nach dem Ankauf in bar oder mit bestätigtem Scheck im Auktionsbüro zu erfolgen. 10. Für berechtigte Reklamationen haftet der Beschicker, wenn der Schaden nicht durch eine Versicherung abgedeckt ist. 11. Auktionsversicherung (Auszug): (Die vollständigen Versicherungsbestimmungen liegen im Auktionsbüro zur Einsicht aus.) Die Tiere sind obligatorisch gegen nachfolgend aufgeführte Schäden versichert. Versicherungswert: Steigpreis + MwSt. Höchstbetrag 10.000,– €, Höherversicherung möglich. Für nicht verkaufte Tiere gilt als Versicherungswert der Durchschnittspreis der Kategorie: Der Versicherungsschutz endet für Exporttiere an der Grenze, außer bei den Benelux-Staaten. Transportversicherung (100 %): Tod oder Nottötung infolge Krankheit oder Unfall (einschl. Brand, Blitzschlag, Diebstahl) im Zusammenhang mit dem Transport. Haftung vom Verlassen des Beschickerstalles bis Eintreffen im deutschen Käuferstall. Tbc-, Brucellose-, Leukoseversicherung (100 %): Bei amtstierärztlich nachgewiesener positiver Reaktion (Hautallergie- test, Blutuntersuchung) in einem amtlich anerkannt freien bzw. unverdächtigen Bestand. Gewährfrist ein Monat bei Tbc und Brucello- se, 3 Monate bei Leukose. BHV1-Versicherung Während des Antransportes zur Auktion, bei der Auktion und während des Transportes in den Käuferstall dürfen die Tiere nur mit Rindern Kontakt haben, die die Anforderungen eines BHV1-freien Rindes nach gültiger BHV1-Verordnung erfüllen. Wird gegen diese Obliegenheit verstoßen, ist die Versicherungsgesellschaft leistungsfrei. Der Versicherungsfall ist gegeben, wenn die serologische Untersu- chung (Probeentnahme) im Käuferstall innerhalb von 7 Tagen nach dem Ankauf ein positives Ergebnis ergibt. Die Versicherungsgesellschaft ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach dem Eingang der Reklamation eine Nachuntersuchung durchfüh- ren zu lassen. Ergibt sich hierbei ein anderes Ergebnis, so ist die durch einen Amtstierarzt gezogene Probe maßgebend. Untersuchungskosten und Folgeschäden werden nicht erstattet. Bei allen Versicherungs- schadensfällen werden Verwertungserlöse angerechnet. Minderwert- schäden, Frachtkosten und sonstige Nebenkosten (z. B. Behandlungs- kosten, Folgeschäden) sind nicht Gegenstand der Versicherung. 12. Verhalten in Schadensfällen: Der jeweilige Tierhalter ist verpflichtet, unverzüglich die Rinder-Union West eG (T +49 251 9288-246) zu benachrichtigen bei Erkrankungen und Unfällen während des Transportes oder während des Aufenthaltes auf dem Versteigerungsplatz.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=