RUW Report 100

10 RUW Report — 09/2020 IM BLICKPUNKT • Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Wiederbeschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Des weiteren besteht eine pauschale Wertberichtigung gemäß § 253 Abs. 4 HGB a.F. in Höhe von 853 TEUR. Von dem Wahlrecht zur Fortführung des niedrigeren Wert- ansatzes wurde gemäß Art. 67 Abs. 4 EGHGB Gebrauch gemacht. • Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug gebotener Wert- berichtigungen bilanziert. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertbe- richtigungen Rechnung getragen. • Sonstige Wertpapiere sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren Kurswert bewertet worden. • Die liquiden Mittel umfassen ausschließlich Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten und sind zum Nennwert bewertet. • Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt. • Die Pensionsverpflichtungen wurden nach der Projected Unit Credit Method (PUC) berechnet. Bei der Fest- legung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 S.2 HGB Gebrauch gemacht. Dabei dürfen Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen pauschal mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst werden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Berechnung der Pensionsver- pflichtungen liegen die Wahrscheinlichkeitswerte nach den "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Bei den Bewertungen wurde eine unternehmensspezifische Fluktuationsrate von 0,0 % berück- sichtigt. Bei den gehaltsabhängigen Versorgungszusagen wurden in die Berechnung langfristig erwartete Gehaltsentwicklungen mit einbezogen, die von diversen Kriterien (Inflation, Produktivität, Karriere u.a.) ab- hängen. Als unternehmensspezifischer Parameter für die langfristige Gehaltssteigerung wurden Raten zwi- schen 0,00 % und 2,29 % verwendet. Des Weiteren ist eine Rentenanpassung von 0,75 % bis 1,46 % je nach Basis der vereinbarten Rentensteigerungen in die Berechnung der Pensionsverpflichtungen eingeflossen. Der Unterschiedsbetrag aus der Anpassung des Durchschnittsbildungszeitraums (sieben statt zehn Jahre) zur Feststellung des maßgeblichen Abzinsungssatzes beträgt TEUR 158. Dieser Betrag unterliegt einer Aus- schüttungssperre. • Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe ihrer nach vernünftiger kaufmännischer Beurtei- lung notwendigen Erfüllungsbeträge gebildet und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten fristenadäquaten Zinssätzen abgezinst. • Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferun- gen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte der Warenlieferanten. • Beträge in Fremdwährungen wurden mit dem Devisenkassamittelkurs in EURO angesetzt. • Die Bilanzaufstellung erfolgt unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahres-ergebnisses (§§ 268 Abs. 1, 270 Abs. 2 HGB). C. Angaben zur Bilanz • Von den Forderungen haben eine Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr Geschäftsjahr Vorjahr Forderungen EUR EUR - aus Lieferungen und Leistungen 4.654 5.693 - sonstige Vermögensgegenstände 104.101 98.058 In den Forderungen an verbundene Unternehmen bzw. Beteiligungsunternehmen sind folgende Beträge ent- halten, die auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. sonstige Vermögensgegenstände sind. Forderungen an verbundene Unternehmen Beteiligungsunternehmen Geschäftsjahr Vorjahr Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR EUR Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 19.435 0 204.028 393.841 Sonstige Vermögensgegenstände 0 0 0 0 • In den Sonstigen Rückstellungen sind insbesondere enthalten: Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR Gehaltsendabrechnungen 312.218 263.867 Personalaufwendungen (streitig) 416.444 433.977 Urlaubsrückstellung 665.206 578.158 Warenrückvergütung 0 1.495.000 Weihnachtsgeld 631.000 583.000 • Gemäß § 268 Abs. 8 HGB i.V.m. § 253 Abs. 6 S. 2 HGB unterliegen folgende Beträge einer Ausschüttungs- sperre: EUR - Ansatz von Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren 158.455 • Von den Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1 bis 5 Jahre Geschäftsjahr Vorjahr Geschäftsjahr Vorjahr Verbindlichkeiten EUR EUR EUR EUR - aus Lieferungen und Leistungen 2.143.175 2.165.207 0 0 - gegenüber verbundenen Unternehmen 19.854 17.175 0 0 - gegenüber Beteiligungsunternehmen 51.300 68.601 0 0 - sonstige Verbindlichkeiten 480.922 562.449 1.279 2.429 über 5 Jahre Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR - aus Lieferungen und Leistungen 0 0 - ggü. verbundenen Unternehmen 0 0 - ggü. Beteiligungsunternehmen 0 0 - sonstige Verbindlichkeiten 0 0 • Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Beteiligungs- unternehmen setzen sich wie folgt zusammen: Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen Beteiligungsunternehmen Geschäftsjahr Vorjahr Geschäftsjahr Vorjahr Verbindlichkeiten EUR EUR EUR EUR - aus Lieferungen und Leistungen 19.854 17.175 51.300 68.601 • Für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegen- ständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen, sind latente Steuern nach § 274 HGB unter Berücksichtigung des unternehmensindividuellen Steuersatzes (15,83 % KSt/SolZ und 15,67 % GewSt) ermittelt worden. Aktive latente Steuern ergaben sich bei den Sachanlagen, Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Fertigen Erzeugnissen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den Pensions- und sonstigen Rückstellungen. Passive latente bestehen dagegen nicht. In Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB werden keine aktiven latenten Steuern bilanziert . Aufgrund der nur partiellen Steuerpflicht der Genossenschaft beträgt die unternehmensindividuelle Steuer- belastung 3,78%. • Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.+ D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung • Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: Umsätze nach Geschäftsbereichen: Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR a) Geschäftsbereich Besamung 23.493.274 22.469.380 b) Geschäftsbereich Vermarktung (Provisionen u. sonstige Erlöse) 27.582.507 31.410.317 c) Geschäftsbereich Zucht 2.286.947 2.092.186 d) Sonstige 534.822 470.734 53.897.550 56.442.617 Summe der Zuschlagspreise nach Auktionsplätzen: Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR Münster 2.263.980 2.520.245 Hamm 4.691.865 3.800.533 Krefeld 2.714.250 2.180.700 Bitburg 2.354.970 2.178.338 12.025.065 10.679.816 • In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende außergewöhnliche Aufwendungen enthalten: außergewöhnliche Aufwendungen Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR - Sanierungsaufwendungen Standort "Fließem" 0 145.858 - Sanierungsaufwendungen Standort "Krefeld" 114.000 0 - Digitalisierungsprojekt RUW 2.0 522.340 0 • In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind - soweit nicht vorstehend erläutert - folgende perioden- fremde Erträge und Aufwendungen enthalten: Periodenfremde Erträge Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR - Verkauf von Anlagevermögen 553.626 311.920 - Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen 708.721 718.223 - Zuschreibung Finanzanlagevermögen 145.817 158.089 - GGI Spermex GmbH Margennachzahlung 256.905 0 Periodenfremde Aufwendungen Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR - Verluste aus dem Abgang von Anlagegütern 328.012 314.113 E. Sonstige Angaben • Die Zahl der 2018/19 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug: Vollzeit- Teilzeit- beschäftigte beschäftigte Kaufmännische Mitarbeiter 87 10 Gewerbliche Mitarbeiter 124 12 211 22 Außerdem wurden durchschnittlich 3 Auszubildende beschäftigt.

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