RUWschau

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Uhrzeit:

ab 10:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Zentralhallen Hamm


3G-Regelung

In den Zentralhallen Hamm gilt die 3-G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) für alle Gäste, Veranstalter, Aussteller und sonstige Dienstleister.

Als vollständig Geimpfte gelten Personen, die noch nicht nachweislich an COVID-19 erkrankt waren und einen Impfnachweis auf Papier oder in elektronischer Form haben und die letzte erforderliche Einzelimpfung vor über 14 Tagen erhalten haben.
Als vollständig Geimpfte gelten außerdem Personen, die an COVID-19 erkrankt waren und einen Impfnachweis auf Papier oder in elektronischer Form haben und eine Impfdosis erhalten haben. Aus den Unterlagen muss außerdem hervorgehen, dass sie eine COVID-19 Erkrankung überstanden haben.

Als Genesene gelten Personen, die nachweislich positiv auf das Coronavirus mit einem PCR-Test getestet wurden. Die Testung muss in den vergangenen 28 Tagen bis 6 Monaten erfolgt sein.

Als Getestete gelten Personen, die innerhalb der letzten 24 Stunden mit einem Antigen-Schnelltest oder einem PCR-Test negativ auf das Coronavirus getestet wurden. Bei dem Negativtestnachweis (schriftlich oder digital) muss es sich um eine Bescheinigung einer von der Corona-Test-und Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststelle handeln. Selbsttests sind nicht zulässig. Ferner muss mit dem Negativnachweis ein amtliches Ausweisdokument mit vorgelegt werden.

 

Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung

Beim Betreten des gesamten Veranstaltungsgeländes (Beginn ab den Outdoor-Wartebereichen) ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) oder Atemmaske verpflichtend. Dies gilt für Besucher, Aussteller, Dienstleister und das Personal des Veranstalters. Details finden Sie hier.

Sie können sich in Hamm bei folgenden Adressen testen lassen: